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   BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 66/89   

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BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 66/89 (https://dejure.org/1990,10003)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1990 - AnwZ (B) 66/89 (https://dejure.org/1990,10003)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1990 - AnwZ (B) 66/89 (https://dejure.org/1990,10003)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 2/89

    Rücknahme einer Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 66/89
    Die sofortige Beschwerde ist unstatthaft, soweit sie sich gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rücknahmeverfügung richtet (vgl. Senatsentscheidung vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 mit Nachweisen).

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluß vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 -, vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 - und vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89, vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 16. November 1989 - 1 BvR 959/89).

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 21/89

    Zurücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 66/89
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluß vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 -, vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 - und vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89, vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 16. November 1989 - 1 BvR 959/89).

    Dies ergab sich schon daraus, daß Gläubiger des Antragstellers jederzeit weitere Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn durchführen und dann auf für Mandanten bestimmte Gelder zugreifen konnten (vgl. Senatsentscheidung vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 66/89
    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses jedenfalls dann maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 66/89
    Eine Ausnahme hat die Rechtsprechung in Fällen angenommen, wenn der Rücknahmegrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 66/89
    Eine Ausnahme hat die Rechtsprechung in Fällen angenommen, wenn der Rücknahmegrund nachträglich zweifelsfrei weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) [BGH 17.05.1982 - AnwZ B 5/82].
  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62

    Zulassung als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 66/89
    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses jedenfalls dann maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 66/89
    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses jedenfalls dann maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (BGHZ 38, 6, 10; Senatsbeschluß vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 38/88; vgl. auch BVerwGE 65, 1, 2 ff) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80].
  • BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 58/87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 66/89
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluß vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 -, vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 - und vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89, vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 16. November 1989 - 1 BvR 959/89).
  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 19/90

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Bei der gerichtlichen Nachprüfung einer Rücknahme- oder Widerrufsverfügung der Verwaltungsbehörde ist nämlich grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt ihres Erlasses jedenfalls dann maßgebend, wenn der Betroffene, wie hier, bei Wegfall des Rücknahme- oder Widerrufsgrundes einen erneuten Zulassungsantrag stellen kann (Senatsbeschluß vom 19. Februar 1990 - AnwZ (B) 66/89 - m.w.Nachw.).

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 58/87 -, vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 2/89 -, vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 21/89 - und vom 19. Februar 1990 - AnwZ (B) 66/89 -, vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 16. November 1989 - 1 BvR 959/89).

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